§ 1488 ABGB
Auf vertragliche, aber unverbücherte Servituten ist § 1488 ABGB im Wege der Analogie anwendbar.
Die Freiheitsersitzung bzw Verjährung einer vertraglich vereinbarten aber nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist unter denselben
§ 1488 ABGB
Auf vertragliche, aber unverbücherte Servituten ist § 1488 ABGB im Wege der Analogie anwendbar.
Die Freiheitsersitzung bzw Verjährung einer vertraglich vereinbarten aber nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist unter denselben