§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995, § 6 stmk BauG 1995, § 69 Abs 1 Z 2 AVG, Abs 3 AVG
Ist die Behörde aufgrund einer erteilten Baubewilligung von einer konsentierten baulichen Anlage ausgegangen, ohne diesbezügliche fachliche Ermittlungsergebnisse einzuholen, trifft sie ein Verschulden, wenn nach Abschluss des Verfahrens hervorkommt, dass es sich bei der bestehenden baulichen Anlage um ein „aliud“ handelt.