§ 31 stmk BauG 1995
Wird ein Bauvorhaben nicht fristgerecht begonnen, erlischt die Baubewilligung.
Zwei getrennte Bauvorhaben auf verschiedenen Bauplätzen, die in einer Baubewilligung genehmigt werden, stellen kein „Gesamtbauvorhaben“
§ 31 stmk BauG 1995
Wird ein Bauvorhaben nicht fristgerecht begonnen, erlischt die Baubewilligung.
Zwei getrennte Bauvorhaben auf verschiedenen Bauplätzen, die in einer Baubewilligung genehmigt werden, stellen kein „Gesamtbauvorhaben“