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Gewerbliche Betriebsanlage; Erzeugung von Teigwaren; Betriebserweiterung; Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/72bbl 2020, 99 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 31 Abs 6 oö BauO 1994, § 4 oö GrenzwertV, § 21 Abs 2a oö ROG 1994

Bei Betrieben, deren Neuerrichtung nach der gegebenen Flächenwidmung nicht mehr zulässig wäre, ist eine Betriebserweiterung zulässig, wenn die in der oö GrenzwertV festgelegten Grenzwerte für Emissionen und Immissionen nicht überschritten werden.

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