Mit der Novelle LGBl 69/2018 hat der Wiener Landesgesetzgeber ein Verbot von gewerbsmäßigen Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen erlassen. Es sollen im Folgenden die Reichweite des Verbotes, die Konformität mit dem Unionsrecht und die ersten Erfahrungen aus der Praxis untersucht werden.
Schlagworte: Kurzzeitvermietungen; AirBnB; Wohnzonen; Volkswohnungswesen; Dienstleistungsrichtlinie; Bauaufträge.