§ 896 ABGB, § 1295 Abs 1 ABGB, § 1302 ABGB
Erfolgt die Schädigung des Bauherrn sowohl durch die mangelhafte Werkausführung des Werkunternehmers als auch durch eine schadenskausale Sorgfaltswidrigkeit der örtlichen Bauaufsicht, haften beide dem Bauherrn solidarisch.