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Rechtsanwaltshonorar für Liegenschaftsschenkungsvertrag; Folgen von Informationspflichtverletzungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/48bbl 2020, 67 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 5a Abs 2 Z 3 KSchG, § 5a Abs 2 Z 7 KSchG, § 877 ABGB, § 1431 ABGB

Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten (Konsumenten) gemäß § 5a Abs 1 Z 3 KSchG über den Gesamtpreis seiner Dienstleistung (Erstellung mehrerer Liegenschaftsschenkungsverträge) informieren.

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