§ 1295 ABGB
Das Recht des Grundstückseigentümers wird durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt.
OGH, 22.10.2019, 5 Ob 165/19d
§ 1295 ABGB
Das Recht des Grundstückseigentümers wird durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt.
OGH, 22.10.2019, 5 Ob 165/19d