§ 4 NWG
Auch eine etwa 1 m hohe Stützmauer zur Straße hin, deren Höhe infolge des Ansteigens der Straße stetig abnimmt und an einer Stelle gegen Null verläuft, begründet eine Einfriedung des Gartens.
OGH, 15.10.2019, 10 Ob 58/19f
§ 4 NWG
Auch eine etwa 1 m hohe Stützmauer zur Straße hin, deren Höhe infolge des Ansteigens der Straße stetig abnimmt und an einer Stelle gegen Null verläuft, begründet eine Einfriedung des Gartens.
OGH, 15.10.2019, 10 Ob 58/19f