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Abweichungen vom Bebauungsplan; Bauausschuss; Beschlusskorrektur

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/41bbl 2020, 63 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 69 wr BauO, § 65 wr StV

Bis zu einer allfälligen Sistierung des Beschlusses des Bauausschusses der Bezirksvertretung durch den Bezirksvorsteher zum Zweck der Einholung der Entscheidung des Bürgermeisters ist die Korrektur dieses Beschlusses durch den Bauausschuss selbst zulässig.

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