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Felssturzrisiko; Benützungsverbot

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/34bbl 2020, 59 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 19 Abs 3 sbg BauPolG

Besteht bei einem Felssturzrisiko Gefahr im Verzug, ist die Baubehörde verpflichtet, die Wohnnutzung in einem gefährdeten Gebäude zu untersagen.

LVwG Sbg, 18.11.2019, 405-3/541/1/11-2019

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