§ 1295 ABGB, § 1304 ABGB
Der Einwand des Schädigers, überhaupt kein schadenskausales Ereignis zu vertreten, trägt als Minus den Einwand kumulativer Kausalität in sich.
OGH, 22.08.2019, 4 Ob 75/19m
§ 1295 ABGB, § 1304 ABGB
Der Einwand des Schädigers, überhaupt kein schadenskausales Ereignis zu vertreten, trägt als Minus den Einwand kumulativer Kausalität in sich.
OGH, 22.08.2019, 4 Ob 75/19m