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Ausnahme von der Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes; kein Ermessen der Baubehörde

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/10bbl 2020, 17 Heft 1 v. 15.2.2020

§ 10 Abs 6 vlbg BauG 2001

Bei der Bestimmung des § 10 Abs 6 vlbg BauG handelt es sich um eine sog „unechte Kann-Bestimmung“.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, muss die Baubehörde eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes gewähren.

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