§ 41 Abs 1 stmk BauG 1995
Eine Baueinstellung kann ausschließlich mit Bescheid verfügt werden.
Die Verkündung eines mündlichen Bescheides hat in förmlicher Weise zu geschehen und muss den Parteien als solche „zu Bewusstsein kommen“.
§ 41 Abs 1 stmk BauG 1995
Eine Baueinstellung kann ausschließlich mit Bescheid verfügt werden.
Die Verkündung eines mündlichen Bescheides hat in förmlicher Weise zu geschehen und muss den Parteien als solche „zu Bewusstsein kommen“.