Mit der GewO-Novelle 2017 hat der Gesetzgeber das frühere Teilgewerbe Erdbau als solches beseitigt und in das Baumeistergewerbe eingegliedert. Damit stellt sich die Frage, wie sich der Umfang dieses Gewerbes rechtlich bestimmen lässt.
Schlagworte: Baumeistergewerbe; Erdbau; Erdbeweger.