§ 68 BVergG 2006, § 70 BVergG 2006, § 74 BVergG 2006, § 229 BVergG 2006
Bei den Ausschlussgründen geht es nicht um eine Prognose über die finanzielle Leistungsfähigkeit, sondern formal um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
§ 68 BVergG 2006, § 70 BVergG 2006, § 74 BVergG 2006, § 229 BVergG 2006
Bei den Ausschlussgründen geht es nicht um eine Prognose über die finanzielle Leistungsfähigkeit, sondern formal um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.