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Eignung; Leistungsfähigkeit; Mangel der Leistungsfähigkeit; mehrstufiges Verfahren

RechtsprechungVergaberechtbbl 2019/234bbl 2019, 257 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 187 Abs 1 BVergG 2006

Ein Mangel der Leistungsfähigkeit, der bei einem mehrstufigen Verfahren erst in einer späteren Stufe zutage tritt, ist auch dann aufzugreifen, wenn die Eignung bereits in der ersten Stufe geprüft worden ist.

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