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Abbrucharbeiten entgegen Unterlassungsgebot; Selbsthilfe

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/224bbl 2019, 249 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 19 ABGB

Selbsthilfe ist nur dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und die Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden.

OGH, 26.06.2019, 3 Ob 97/19i

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