§ 18 Abs 1 lit c vlbg BauG
Die Errichtung eines Parkplatzes für 104 Kfz (hier: im Gesamtausmaß von ca 2.342 m2) in einer Entfernung von ca 60 m zu zwei Wohnblöcken ist ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben.
§ 18 Abs 1 lit c vlbg BauG
Die Errichtung eines Parkplatzes für 104 Kfz (hier: im Gesamtausmaß von ca 2.342 m2) in einer Entfernung von ca 60 m zu zwei Wohnblöcken ist ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben.