§ 6 Abs 2 tir BauO 2018, § 6 Abs 4 tir BauO 2018
Für bauliche Anlagen außerhalb des Mindestabstandsbereiches und solchen, die aufgrund einer Ausnahmebestimmung im Mindestabstandsbereich errichtet werden dürfen, bestehen unterschiedliche Abstandsvorschriften.