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Glasüberdachung; nachträgliche Vorschreibung von Auflagen; Schneeschutzsystem

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/212bbl 2019, 236 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 34 Abs 10 tir BauO 2018

Die nachträgliche Vorschreibung eines Schneeschutzsystems ist auch bei einer für sich genommen bloß anzeigepflichtigen Balkonüberdachung aus Glas möglich, da es sich bei dieser (nachträglich angebrachten) Glasüberdachung um einen untrennbaren Teil einer bewilligungspflichtigen Wohnanlage handelt.

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