§ 34 Abs 10 tir BauO 2018
Die nachträgliche Vorschreibung eines Schneeschutzsystems ist auch bei einer für sich genommen bloß anzeigepflichtigen Balkonüberdachung aus Glas möglich, da es sich bei dieser (nachträglich angebrachten) Glasüberdachung um einen untrennbaren Teil einer bewilligungspflichtigen Wohnanlage handelt.