§ 70 Abs 6 nö BauO 2014
Die Genehmigungsfiktion des § 70 Abs 6 nö BauO 2014 ist nur für den Fall anwendbar, dass die ursprüngliche, mehr als 30 Jahre zurückliegende Baubewilligung aufgrund der Herstellung eines „aliud“ erloschen ist.
Seite 228
§ 70 Abs 6 nö BauO 2014
Die Genehmigungsfiktion des § 70 Abs 6 nö BauO 2014 ist nur für den Fall anwendbar, dass die ursprüngliche, mehr als 30 Jahre zurückliegende Baubewilligung aufgrund der Herstellung eines „aliud“ erloschen ist.
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