§ 24 Abs 3 lit a vlbg BauG
Reichen unterirdische Erdnägel (hier: auf einer zur Sicherung des Bauvorhabens zu errichtenden Spritzbetonwand) auf das Nachbargrundstück, bedarf es einer liquiden Zustimmung des Grundeigentümers zu dieser Maßnahme.
§ 24 Abs 3 lit a vlbg BauG
Reichen unterirdische Erdnägel (hier: auf einer zur Sicherung des Bauvorhabens zu errichtenden Spritzbetonwand) auf das Nachbargrundstück, bedarf es einer liquiden Zustimmung des Grundeigentümers zu dieser Maßnahme.