§ 19 vlbg BauG, § 23 vlbg BauG, § 32 vlbg BauG
Die Frage, ob ein Bauvorhaben anzeigepflichtig ist, ist im Rahmen des baubehördlichen Anzeigeverfahrens zu lösen.
Ein Antrag auf Feststellung der Anzeigepflicht ist aufgrund eines zumutbaren Rechtsweges als unzulässig zurückzuweisen.