§ 23 Abs 4 krnt BauO 1996
Bei einem Gebäude, das ausschließlich Wohnzwecken dient, kommt Nachbarn hinsichtlich des Immissionsschutzes (hier: betreffend eine Luftwärmepumpe) kein subjektiv-öffentliches Recht zu.
LVwG Krnt, 19.12.2018, KLVwG-1723/11/2018