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Brandschutz; Auflagen; baupolizeilicher Auftrag; Subsidiarität

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/107bbl 2019, 108 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 46 tir BauO 2018, § 47 tir BauO 2018

Die Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages (hier: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) ist nur dann zulässig, wenn im jeweils konkreten Umfang nicht bereits ein Exekutionstitel im Rahmen einer vollstreckbaren Auflage vorliegt.

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