§ 5 stmk BauG 1995, § 38 AVG, § 38 WRG
Eine wasserrechtliche Bewilligung stellt keine Vorfrageentscheidung im Sinn des § 38 AVG für die Beurteilung der Bauplatzeignung gemäß § 5 stmk BauG 1995 dar.
Ob der Bauplatz durch Hochwasser gefährdet ist, wird im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens