§ 7 Abs 10 sbg BauPolG, Art 7 B-VG
Der Ausschluss der Parteistellung von Nachbarn (und Eigentümern von Hauptversorgungseinrichtungen) bei nachträglicher Bewilligung konsenslos oder konsenswidrig errichteter Anlagen nach Ablauf von fünf Jahren widerspricht dem Gleichheitssatz.