§ 23 Abs 2 lit a krnt BauO 1996
Kann die Frage der Parteistellung eines Anrainers aufgrund der Entfernung des Grundstücks (hier: von bis zu 85 m) nicht bereits mit den Erfahrungen des täglichen Lebens geklärt werden, ist die Einholung eines (Amts-)Sachverständigengutachtens erforderlich.