§ 228 ZPO
Steht nicht fest, welche Auswirkungen ein behauptetermaßen unrichtiges Sachverständigengutachten auf den Ausgang eines noch nicht abgeschlossenen Gewährleistungsprozesses hat, fehlt es für das Begehren auf Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden gegen den Sachverständigen am schädigenden Ereignis.