§ 523 ABGB, § 825 ABGB, § 826 ABGB, § 827 ABGB, § 14 ZPO
Die Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muss gegen alle Miteigentümer erhoben werden. Dasselbe gilt auch für das Begehren auf Duldung der Entfernung einer an einer unterirdisch verlaufenden Wasserleitung angebrachten Messeinrichtung.