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Stützmauer; Baugebrechen; Abtragungsauftrag; Auflagen; Erforderlichkeit; Verhältnismäßigkeit

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2019/10bbl 2019, 16 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 35 Abs 2 oö BauO 1994, § 48 Abs 5 oö BauO 1994, § 27 oö BauTG 2013

Auflagen in einem baupolizeilichen Abbruchauftrag (hier: betreffend eine 11 m lange Stützmauer an einer öffentlichen Straße) sind nur zulässig, soweit sie zur Zielerreichung erforderlich sind.

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