§ 1 Abs 1 KSchG, § 6 Abs 1 Z 1 KSchG
Für die Anwendbarkeit der Vorschriften über das Verbrauchergeschäft ist das funktionelle Verhältnis zwischen den Vertragsparteien maßgeblich.
§ 1 Abs 1 KSchG, § 6 Abs 1 Z 1 KSchG
Für die Anwendbarkeit der Vorschriften über das Verbrauchergeschäft ist das funktionelle Verhältnis zwischen den Vertragsparteien maßgeblich.