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Bauherr; Überwachung der Bauausführung; Kontrollpflichten; wirksames Kontrollsystem; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/204bbl 2018, 216 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 67 Abs 1 lit a tir BauO 2018

Der Bauherr wird seiner Sorgfaltspflicht bei der Überwachung der Bauausführung nicht gerecht, wenn er die Baustelle fast zwei Wochen lang nicht besucht und alleinig die Mitarbeiter der bauausführenden Bauleitung mit Überwachungsaufgaben betraut.

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