§ 24 oö BauO 1994, § 25 Abs 1a oö BauO 1994
Entfällt bei einer baulichen Maßnahme das Erfordernis einer „eigenen“ Bauanzeige, weil sie in Verbindung mit einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben beantragt wurde, wird diese Maßnahme dadurch nicht zu einer bewilligungspflichtigen Maßnahme.