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Kulturzentrum; Wohnbau; heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/197bbl 2018, 213 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 31 Abs 5 oö BauO 1994

Bei einem Bauvorhaben, bei dem die betriebliche Nutzung die Wohnnutzung erheblich überwiegt, liegt kein Wohngebäude vor.

Bei einem „Kulturzentrum“ mit Shop, Bistro, Seminar- und Verwaltungsräumen sowie lediglich 2 Wohnungen handelt es sich daher um keine „heranrückende Wohnbebauung“.

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