§ 31 Abs 4 oö BauO 1994
Bei der behaupteten Belastung einer benachbarten Biolandwirtschaft durch Tierantibiotika, welche bei einem Hühnermaststall über Mist und Luft ausgebracht würden, handelt es sich um bloß mittelbare Umwelteinwirkungen, die von der oö BauO 1994 nicht umfasst sind.