Burgenland
Gesetz, mit dem das bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (NG 1990) geändert wird, LGBl 2018/35
Durch diese Gesetzesnov wird die Höhe der Abgabenbeträge sowie die Höhe der Abgabenteilbeträge der Landschaftsschutzabgabe für noch zu erteilende Bewilligungen (§ 75c) und für bereits bestehende Anlagen bzw bereits erteilte Bewilligungen (§ 81a) geregelt. Außerdem beinhaltet die Nov eine Reglung zur Rechtskraft des Festsetzungsbescheides sowie zur Fälligkeit der Abgaben(teil-)beträge. Ein etwaiger Überschuss bzw Fehlbetrag ist nun von der Beh ebenso festzusetzen, wenn das gemäß dem Bewilligungsbescheid zum Abbau freigegebene Volumen nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Die Nov trat am 3.7.2018 in Kraft.