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Feststellungsinteresse des Gewährleistungsberechtigten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/173bbl 2018, 195 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 228 ZPO

Ein Feststellungsinteresse des Gewährleistungsberechtigten setzt die fehlende Kenntnis der Ursache des Mangels bzw die Möglichkeit der Mängelbehebung voraus, ohne welche eine Leistungsklage nicht möglich ist.

Die Nichtfeststellbarkeit der Höhe der Mängelbehebungskosten hindert die Erhebung der Leistungsklage nicht.

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