§ 2 Abs 1 tir FPolG 1998, § 19 Abs 1 tir FPolG 1998, § 52 AVG
Zur Beurteilung, ob bzw welche Gegenstände in einer Garage gelagert werden dürfen, kann der Amtssachverständige auch auf die Richtlinien der Landesstelle für Brandverhütung Tirol zurückgreifen.