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Mündliche Verhandlung; Zurückziehung von Einwendungen; Widerruf

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/158bbl 2018, 182 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 26 stmk BauG 1995, § 27 Abs 1 stmk BauG 1995

Die Zurückziehung von Einwendungen ist eine einseitige prozessuale Erklärung, die mit dem Einlangen bei der Behörde rechtsverbindlich wird und nicht mehr widerrufen werden kann.

LVwG Stmk, 26.03.2018, LVwG 40.34-600/2018

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