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Parteistellung; Präklusion; Akteneinsicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/153bbl 2018, 178 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 17 AVG, § 42 AVG, § 31 oö BauO 1994

Einem Nachbarn, der aufgrund der Unterlassung von Einwendungen seine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren verloren hat, steht – von besonderen Konstellationen abgesehen (wie zB im Fall der Quasi-Wiedereinsetzung) – in diesem Verfahren kein Recht auf Akteneinsicht (hier:

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