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Änderung der Bauplatzgrenzen; Ergänzungsabgabe; Ausnahme; unbebautes Grundstück

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/150bbl 2018, 178 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 11 Abs 1 Z 4 nö BauO 2014, § 39 Abs 1 nö BauO 2014

Die Errichtung eines Schwimmbeckens auf einem Grundstück macht dieses noch nicht zu einem „bebauten“ Grundstück.

VwGH, 26.04.2018, Ra 2018/16/0030

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