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Widerruf; Ermessensübung; sachlicher Grund; nur ein verbliebener Bieter

RechtsprechungVergaberechtbbl 2018/114bbl 2018, 120 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 19 BVergG 2006, § 139 BVergG 2006, § 187 Abs 1 BVergG 2006, § 278 BVergG 2006

Das Verbleiben nur eines Bieters im Vergabeverfahren stellt auch im Sektorenbereich einen sachlichen Grund für einen Widerruf dar.

LVwG Wien, 07.03.2018, VGW-123/062/17163/2017

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