vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichsabgabe für Spielflächen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/89bbl 2018, 106 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 10 Abs 5 vlbg BauG 2001, § 10 Abs 6 vlbg BauG 2001, § 11 Abs 1 vlbg BauG 2001

Die Ausgleichsabgabe ist für jede Wohnung einzuheben, für die eine Spielfläche nicht geschaffen werden muss.

Dies gilt auch im Fall, dass trotz Ausnahme von der Verpflichtung eine solche Spielfläche errichtet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte