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Die spätere Verwendung von Wohnobjekten als Freizeitwohnsitze nach dem Kärntner Bau- und Raumordnungsrecht - ausgewählte Fragen

AufsätzeGerhard Baumgartner , Mathis Fisterbbl 2018, 83 Heft 3 v. 1.6.2018

Im Jahr 2015 hat der Kärntner Landesgesetzgeber im Zuge einer Novelle zur Kärntner Bauordnung 1996 (krnt BauO 1996) die Voraussetzungen für die Änderung der Verwendung von Wohnobjekten in Freizeitwohnsitze grundlegend geändert. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist es nunmehr vergleichsweise schwierig, ein bestehendes Wohnobjekt zu einem späteren Zeitpunkt als Freizeitwohnsitz zu nutzen. Der vorliegende Beitrag behandelt einige ausgewählte Fragen, die sich bei der praktischen Handhabung der neuen Bestimmungen ergeben haben.

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