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Deckungsrücklass; Vertragsauslegung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/59bbl 2018, 71 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 914 ABGB, § 915 ABGB

Bei der Auslegung des Begriffs „Deckungsrücklass“ kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Je nach Parteienvereinbarung kann der Begriff und damit der Umfang der Garantie enger oder weiter verstanden werden.

OGH, 25.10.2017, 6 Ob 107/17d

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