vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Benützung vor Einbringung der Fertigstellungsanzeige; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; Wohnungseigentum

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/45bbl 2018, 60 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 118 Abs 1 Z 6 stmk BauG 1995

Bei Vorliegen von Wohnungseigentum als Sonderform des Miteigentums können im Falle allfälliger konsenswidriger Nutzungen ausschließlich die jeweiligen Wohnungseigentümer, denen auch das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht zukommt, verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte