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Gewährleistung bei Schimmelbefall

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/190bbl 2017, 201 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 932 Abs 4 ABGB

Nachhaltiger Schimmelbefall einer Wohnung, der nur durch Beheizung gerade an heißen schwülen Tagen zu vermeiden ist, stellt keinen geringfügigen Mangel dar. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung „unsaniert“ gekauft wurde und dem Käufer die Bildung von Sommerkondensat vor dem Kauf nicht bekannt war.

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